Familienhilfen
Für Krisen in Familien kann es viele Gründe geben: Oft wird die an sich schon schwierige pubertäre Phase zusätzlich durch mannigfaltige Faktoren wie zum Beispiel schulische Probleme der Kinder, Krankheiten, gefährdendes Umfeld, (zeitweilige) Trennung der Eltern, Konflikte zwischen Kind und einem neuen Lebenspartner eines Elternteils und vielem mehr so sehr belastet, dass ein gutes Miteinander oft nicht mehr gelingt. Mit einer solchen Situation sind bisweilen nur die Eltern, manchmal nur das Kind, oder häufig schlichtweg alle überfordert. Eine Hilfestellung von außen scheint dann allein schon deshalb sinnvoll, weil einzelne Familienmitglieder den Erwartungen der anderen nicht mehr entsprechen wollen oder können und zunehmend im Widerstand verharren. Lösungen scheinen nicht mehr auffindbar zu sein.
Der Jugendhilfeträger Coccius ist für Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche im Rhein-Neckar-Kreis im Rahmen der ambulanten Hilfen tätig.
Im Fokus unserer Arbeit stehen eine ressourcen- und lösungsorientierte Haltung, eine systemische Herangehensweise und Empathie.
Das Angebot richtet sich an Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
- mit massiven innerfamiliären Schwierigkeiten
- mit Defiziten in der Versorgung der Kinder in akuten Lebenskrisen
- mit Unterstützungsbedarf bei behördlichen Angelegenheiten und bei Erziehungsfragen
- mit Unterstützungsbedarf im Anschluss an eine intensivere Jugendhilfemaßnahme
- Jugendliche und junge Erwachsene, mit denen Schul-, Berufs- und Lebensperspektiven zu erarbeiten sind
- die Unterstützung im Ablösungsprozess vom Elternhaus benötigen
- die durch andere Jugendhilfemaßnahmen nicht erreichbar sind
- die sich in akuten Lebenskrisen befinden
- die ein weiteres Hilfsangebot im Anschluss an eine stationäre oder teilstationäre Unterbringung benötigen
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsbeistandschaft
- Intensive Sozialpädagogische Einzelfallhilfe
- Krisenintervention: kurzfristige intensive Betreuung des Systems
- Die gesetzlichen Grundlagen der ambulanten Erziehungshilfen umfassen SGB VIII §35 (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung), §30 (Erziehungsbeistandschaft) und §31 (Sozialpädagogische Familienhilfe) in Verbindung mit §§27, 35, 36, 41 KJHG.
- Zusammenarbeit mit Jugendämtern, anderen Einrichtungen, Psychiatern und psychologischen Beratungsstellen, Therapeuten, öffentlichen Institutionen u.v.m.
Wir legen Wert darauf, das Familiensystem und den Lebensraum der Familie zu erhalten. Auch die Stärkung der Fähigkeiten zur eigenständigen Lebensbewältigung, damit die Familien lernen, ihren Alltag selbst aktiv in die Hand zu nehmen möchten wir unterstützend begleiten.